Bahnsteig

Bahnsteig

Bahnsteig (früher Perron genannt), der zum Ein- und Aussteigen der Reisenden am Gleise entlang angelegte Platz, in der Regel gegen die Schienenlage etwas erhöht, dann mit Kantensteinen gesäumt, im übrigen mit Kies eingeebnet, auch mit Steinplatten, Asphalt oder andern Mitteln befestigt und zur Abwässerung mit mäßigem Quergefälle versehen, bei größeren Orten und auf Uebergangsstationen zum Schutz gegen Witterung auf ganze Länge oder doch einen Teil derselben überdacht (s. Bahnhofshallen, Bahnsteigdächer).

Bei einfachen Zwischenbahnhöfen (s. Bahnhöfe) wird in der Regel ein Hauptbahnsteig am Empfangsgebäude entlang (und darüber hinaus) und ein Zwischenbahnsteig zwischen den beiden Hauptgleisen entlang angelegt, so daß jeder Bahnsteig nur an einer Kante zum Besteigen der Züge benutzt wird. Die Hauptgleise müssen dann (im Gebiet des deutschen Eisenbahnvereins) mindestens auf 6 m (besser 9 m) Abstand der Mittellinien auseinander gezogen werden, und die Gebäude am vorderen Bahnsteig dürfen mit keinem Teile näher als 9 m an die nächste Gleismitte herantreten, damit überall mindestens 7,5 m Breite bis zur Bahnsteigkante übrigbleibt. In manchen Fällen wird der Zwischensteig zweikantig für beide Hauptgleise benutzt und dann wohl als Inselsteig bezeichnet. (Berliner Stadtbahn, manche Vorortstationen bei Berlin, Kölner Stadtbahn); er wird dann am besten mit schienenfreiem Zugang (Personentunnel und Treppen) versehen, und es soll in diesem Falle der Gleisabstand mindestens 10,5 m betragen. Der vordere Bahnsteig kann dann wegfallen. – In andern Fällen ist statt des Zwischensteigs ein Gegensteig angelegt, so daß die beiden Hauptgleise durch zwei Außensteige eingefaßt erscheinen, so namentlich bei Hoch- und Tiefbahnen, z.B. der elektrischen in Berlin, der Schwebebahn in Elberfeld-Barmen. – Bei Trennungs-, Kreuzungs- und Knotenpunktbahnhöfen (s. Bahnhöfe) kommen wiederholte Zwischensteige vor, außerdem auch Zungensteige zum Anschluß stumpfer Gleise. Wenn das Empfangsgebäude (oder ein die Warteräume enthaltender Hauptteil desselben, wie in Düsseldorf, Köln u.s.w.) auf einem der Bahnsteige steht, so wird dieser als Hauptbahnsteig bezeichnet und überragt die übrigen Bahnsteige erheblich an Breite, Der Bahnhof hat dann Inselform (s. Bahnhöfe). An den Giebelseiten des Gebäudes pflegen dann die stumpf endigenden Gleise an Zungensteigen eingeschnitten zu sein.

Zu Anfang des Eisenbahnbaus pflegte man allgemein die Bahnsteige in die Höhe des Wagenfußbodens (1,12 m über der Schienenkopfhöhe) zu legen, und in England bildet das noch jetzt die Regel, wie es für das Aus- und Einsteigen am bequemsten ist. Dies setzt aber voraus, daß eine Ueberschreitung des vor dem Bahnsteig liegenden Gleises in Schienenhöhe durch das Publikum ausgeschlossen ist und für Beamte auf wenige bestimmte, mit Treppenstufen zu versehende Stellen beschränkt bleibt. In Deutschland, Oesterreich und den meisten andern Ländern ist man jedoch bei Einführung der Zwischenbahnsteige zwischen den beiden Hauptgleisen, damals mit regelmäßiger Ueberschreitung des ersten oder auch mehrerer Hauptgleise durch das reisende Publikum, allgemein zur tiefen Lage der Bahnsteige (210 mm bis höchstens 380 mm über der Schienenhöhe) übergegangen. Dadurch wird anderseits das Ein- und besonders das Aussteigen trotz der in zwei Höhen an den Wagen angebrachten Trittbretter – namentlich bei Nässe, Schnee oder Glatteis auf diesen – außerordentlich erschwert, ja unter Umständen gefährlich. Zur Beseitigung dieses Uebelstandes und zur Beschleunigung des Aus- und Einsteigens hat man deshalb neuerdings in Deutschland an einigen Stellen, wo der Verkehr besonders lebhaft, halbhohe Bahnsteige mit 760 mm Höhe über der Schienenhöhe eingeführt, so in und bei Berlin auf den Bahnhöfen der Wannseebahn (Berlin-Wannsee-Potsdam), auf dem Stettiner Bahnhof und auf der Berliner Stadtbahn (Stadtgleise), wo ursprünglich bei tiefer Bahnsteiglage nur besonders darauf eingerichtete Wagen mit tiefliegendem Fußboden verkehrten, dann aber auch andre Wagen (des Vorortverkehrs) laufen sollten und so die Erhöhung der Bahnsteige (1903) nötig wurde. Diese größere Bahnsteighöhe ist jedoch nur da möglich, wo keine Schienenüberschreitung durch das Publikum vorkommt, also überall da, wo die Bahnsteige, entweder beide an der Außenseite der Gleise liegend oder auch mit zweikantiger Benutzung als Zwischen-(Insel)steige angeordnet, durch schienenfreie Zugänge betreten werden, wie dies in neuerer Zeit ohnehin vielfach durch Zugangstunnel oder Ueberbrückungen der Gleise bewirkt wird. Auch sollen sie nur an einer Seite des Gleises vorkommen, weil sonst die Untersuchung der Achsen, Radreisen u.s.w. zu sehr erschwert wird.

Eine Wiedereinführung der vollen früheren Bahnsteighöhe (von 1,12 m über der Schienenhöhe) ist selbst bei schienenfreien Bahnsteigzugängen ausgeschlossen, weil an denselben – wenigstens im allgemeinen – allerlei verschiedene Wagenarten verkehren müssen, so namentlich die Durchgangswagen mit Ausgängen und Seitentreppen an den Kopfenden, bei denen das Ein- und Aussteigen an vollhohen Bahnsteigen unbequem und nicht gefahrlos sein würde. Die Höhe von 760 mm über den Schienen hat sich indessen bereits bestens bewährt und dürfte allen berechtigten Ansprüchen genügen, selbst bei großem Massenverkehr.


Literatur s. Bahnhöfe.

Goering.


http://www.zeno.org/Lueger-1904.

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