Ansiedelungsgenehmigung

Ansiedelungsgenehmigung

Ansiedelungsgenehmigung. In den meisten Provinzen Preußens sind Neusiedelungen außerhalb der gesetzlich festgestellten Ortsbaupläne nur statthaft, nachdem die Gemeinde die Ansiedelungsgenehmigung erteilt hat. Sie wird in der Regel abhängig gemacht von der Zahlung eines Geldbetrages und anderen Leistungen, wodurch die der Gemeinde durch die Siedelung erwachsenden Lallen ausgeglichen werden sollen.

Stübben.


http://www.zeno.org/Lueger-1904.

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  • Ansiedelungsgenehmigung — Ạn|sied|lungs|ge|neh|mi|gung, Ansiedelungsgenehmigung, die: Erlaubnis, sich an einer bestimmten Stelle anzusiedeln. Ạn|sie|de|lungs|ge|neh|mi|gung: ↑Ansiedlungsgenehmigung …   Universal-Lexikon

  • Ansiedelung — Ansiedelung, die Besitznahme unbebauter Ländereien, dann überhaupt die Errichtung einer neuen Wohnstätte außerhalb einer im Zusammenhange gebauten Ortschaft. Einzelansiedelungen bedürfen in den meisten deutschen Staaten der ortspolizeilichen… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Bauverbot [2] — Bauverbot. In süddeutschen Staaten herrscht ein gesetzliches Bauverbot außerhalb der festgesetzten Ortsbaupläne, wovon unter Ausnahmebedingungen Umgang genommen werden kann. Auch in Preußen ist die Ansiedelung außerhalb des Bebauungsplanes von… …   Lexikon der gesamten Technik

  • Ansiedlungsgenehmigung — Ạn|sied|lungs|ge|neh|mi|gung, Ansiedelungsgenehmigung, die: Erlaubnis, sich an einer bestimmten Stelle anzusiedeln …   Universal-Lexikon

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