Hohlmauern

Hohlmauern

Hohlmauern, Mauerkörper mit Hohlräumen, welche, in lotrechtem Sinne durch die ganze Mauer aufzeigend, als Rauch-, Heißluft- und Lüftungskanäle (Dunströhren) sowie zur Aufnahme von Wasserleitungs-, Heiz- und andern Röhren dienen oder welche durch die in ihnen enthaltene isolierende Luftschicht zur Trocken- und Warmhaltung der Gebäude, zur Verminderung der Schallfortpflanzung und zur Ersparung an Mauermaterial beitragen.

Bei Herstellung der in verschiedener Anordnung lotrecht durch die Mauer durchlaufenden Kanäle (Luft- und Rauchröhren) ist die allgemeine Verbandregel zu beachten, daß in zwei aufeinander folgenden Schichten die Stoßfugen vollständig überbunden werden (s. Fig. 1). Die Querschnittgrößen solcher Kanäle sind meist durch Rechnung festzustellen, werden aber bei Backsteinmauern den Abmessungen der Backsteine angepaßt und am besten rechteckig geformt. Die Scheidewände (Zungen) zwischen mehreren nebeneinander liegenden Kanälen werden meist 1/2 Stein stark gemacht, häufig auch, besonders wenn ein Lüftungskanal neben einem Rauchrohr liegt, aus Eisenplatten hergestellt, um durch Ausnutzung der Rauchwärme im Rauchrohr die Aufwärtsbewegung der Luft im Lüftungskanal zu fördern. Werden die Hohlmauern zum Zweck der Isolierung gegen Feuchtigkeit und Kälte verwendet, so brauchen sie nicht ununterbrochen lotrecht durchgeführt zu werden, sondern erhalten in den verschiedenen Schichten durch die erforderlich werdenden Bindersteine B (s. Fig. 2 und 3) eine Versetzung. Soll die äußere Mauerhälfte 1 Stein stark werden, so würde bei 11/2 Stein starken Mauern die Innenhälfte nur 1/2 Stein stark (s. Fig. 2), was zur Auflagerung der Gebälke zu schwach wäre, so daß die in Fig. 3 veranschaulichte Anordnung zweier 1 Stein starker Mauerhälften vorzuziehen ist. Der Hohlraum wird gewöhnlich 1/4 Stein (etwa 6–7 cm) breit angenommen. Soll jedoch Feuchtigkeit abgehalten werden, so ist es besser die Zwischenräume etwa 12 cm stark zu machen oder doppelte Hohlräume anzunehmen [2]. Bei Befürchtung von Feuchtigkeit für die äußere Mauerhälfte erweisen sich auch die Bindersteine als nachteilig, da sie die Feuchtigkeit zur inneren Mauerhälfte hinüberleiten, was durch den beim Mauern herabfallenden, auf ihnen liegen bleibenden Mörtel nur befördert wird und wogegen auch das Eintauchen der Bindersteine vor ihrer Verlegung in heißen Kohlenteer nicht Vollständig schützt.

Diese Nachteile der Bindersteine wurden von Schmölcke [3] dadurch zu beseitigen gesucht, daß er statt der in den verschiedenen Schichten verschieden verlegten Bindersteine ganz durchlaufende Binderpfeiler verwendete, während Müschen [4] und Bettstaedt [5] umspringende Isolierschichten anwendeten. Am besten ist die Verwendung von Hohlsteinen.


Literatur: [1] Handb. d. Arch., Darmstadt 1886, 3. Teil, Bd. 1, Heft 1, S. 48; 3. Teil, Bd. 2, Heft 1, S. 40. – [2] Haarmanns Zeitschr. f. Bauhandw. 1887, S. 31, 105; 1888, S. 131. – [3] Deutsche Bauztg. 1883, S. 37. – [4] Ebend. 1884, S. 375. – [5] Baugew.-Ztg. 1884, S. 111. – Für polygonale und runde Mauerkörper mit Hohlräumen vgl. Handb. d. Arch., 3. Teil, Bd. 4, Abt. 4, Abschn. 4 B., Kap. 4 c.

L. v. Willmann.

Fig. 1.
Fig. 1.
Fig. 2.
Fig. 2.
Fig. 3.
Fig. 3.

http://www.zeno.org/Lueger-1904.

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