Sonntagsruhe [2]

Sonntagsruhe [2]

Sonntagsruhe. In Deutschland ist durch eine Verordnung der Reichsregierung vom 5. Februar 1919, Reichsgesetzbl. S. 176, grundsätzlich die völlige Sonntagsruhe für die Gehilfen, Lehrlinge und Arbeiter im Handelsgewerbe eingeführt. Das gilt auch für die Geschäftsbetriebe der Versicherungsunternehmer einschließlich der Vereine zur Versicherung auf Gegenseitigkeit, der Versicherungsagenten und der Sparkassen. Alle Sonder- und Ausnahmebestimmungen, die für die Sonntagsruhe im Handelsgewerbe auf Grund des § 105 b, Abs. 2 und 3, der Gewerbeordnung erlassen waren, sind außer Kraft getreten.

Durch eine Verordnung des Reichsministeriums für die wirtschaftliche Demobilmachung vom 18. März 1919, Reichsgesetzbl. S. 315, sind die vorstehenden Bestimmungen auch für die sonstigen Angestellten im Handelsgewerbe für anwendbar erklärt worden.

Die Polizeibehörde kann für sechs Sonn- und Festtage, die höhere Verwaltungsbehörde für weitere vier Sonn- und Festtage im Jahr, an denen besondere Verhältnisse einen erweiterten[591] Geschäftsverkehr erforderlich machen, für alle oder für einzelne Geschäftszweige eine Beschäftigung bis zu 8 Stunden, jedoch nicht über 6 Uhr abends hinaus, zulassen und die Beschäftigungsstunden unter Berücksichtigung der für den öffentlichen Gottesdienst bestimmten Zeit festsetzen.

Für das Speditions- und das Schiffsmaklergewerbe sowie für andere Gewerbebetriebe, soweit es sich um Abfertigung und Expedition von Gütern handelt, kann die höhere Verwaltungsbehörde eine Beschäftigung bis zu 2 Stunden zulassen.

Neben der Sonntagsruhe im Handelsgewerbe hat die Verordnung vom 5. Februar 1919 auch die Sonntagsruhe in Apotheken geregelt.

Für eine Gemeinde oder benachbarte Gemeinden mit mehreren Apotheken kann an Sonn- und Festtagen oder während bestimmter Stunden dieser Tage abwechselndem Teil der Apotheken von der höheren Verwaltungsbehörde geschlossen werden. Die Schließung kann bis acht Uhr morgens des nächsten Tages ausgedehnt werden. An den geschlossenen Apotheken ist an sichtbarer Stelle ein Aushang anzubringen, welcher die zurzeit offenen Apotheken bekannt gibt. Wird die Schließung nicht angeordnet oder bleibt die Apotheke an Sonn- und Festtagen länger als 6 Stunden geöffnet, so müssen den pharmazeutischen Dienstangestellten für jeden Sonn- und Festtag, an dem sie beschäftigt werden, ein Wochentag oder zwei Nachmittage freigegeben werden.

Der Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage bleiben als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung gesetzlich geschützt (Art. 139 der neuen deutschen Reichsverfassung).

Köhler.


http://www.zeno.org/Lueger-1904.

Игры ⚽ Нужно сделать НИР?

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Sonntagsruhe [1] — Sonntagsruhe in gewerblichen Betrieben ist nach Maßgabe besonderer gesetzlicher Bestimmungen in mehr oder minder weitgehendem Umfang in der Mehrzahl der Kulturstaaten eingeführt. I. Nach angestrengter Wochenarbeit gebührt auch dem in gewerblichen …   Lexikon der gesamten Technik

  • Sonntagsruhe — Sonntagsruhe. Die Beschäftigung von Arbeitern namentlich im Gewerbe , Handels und Verkehrswesen an Sonn und Feiertagen ist größer, als man gewöhnlich glaubt; so hat eine in der Frage der Sonntagsarbeit im Deutschen Reiche veranstaltete Enquete… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Sonntagsruhe — (Lord s day rest; repos du dimanche; riposo domenicale). Die Unterbrechung der Arbeit am Sonntag entspringt dem kirchlichen Gebot der Sonntagsfeier und dem Bedürfnis nach Ruhe und Erholung. Die S. hat sich je nach dem Verhältnis zwischen Kirche… …   Enzyklopädie des Eisenbahnwesens

  • Sonntagsruhe — Sonntagsruhe, s. Sonntagsarbeit …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Sonntagsruhe — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Sonntagsruhe ist die gesetzlich geschützte Ruhe am arbeitsfreien Sonntag. Inhaltsverzeichnis …   Deutsch Wikipedia

  • Sonntagsruhe — Sọnn|tags|ru|he 〈f.; ; unz.〉 (vorgeschriebene) Arbeitsruhe am Sonntag * * * Sọnn|tags|ru|he, die: 1. durch die Arbeitsruhe am Sonntag bedingte Stille auf den Straßen: es herrscht S. 2. an Sonntagen eingehaltene [Arbeits]ruhe: jmds. S. stören;… …   Universal-Lexikon

  • Sonntagsruhe — Sọnn|tags|ru|he …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Fabrikgesetzgebung — (Arbeiterschutzgesetzgebung), der Inbegriff aller auf größere gewerbliche Unternehmungen, insbes. Fabriken (s.d.) sich beziehenden staatlichen Anordnungen zum Schutz der Arbeiter gegen persönliche und wirtschaftliche Nachteile, die ihnen in ihrem …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Arbeiterschutz — (protection of labour; protection du travail; protezione del lavoro). I. Einleitung. II. Fabrikarbeit. III. Gegenstand des Arbeiterschutzes. IV. Die einzelnen Staaten: a) Deutschland, b) Österreich, c) Schweiz, d) Frankreich, e) England, f)… …   Enzyklopädie des Eisenbahnwesens

  • LSchlG — Die Artikel Ladenöffnungszeit und Ladenschluss überschneiden sich thematisch. Hilf mit, die Artikel besser voneinander abzugrenzen oder zu vereinigen. Beteilige dich dazu an der Diskussion über diese Überschneidungen. Bitte entferne diesen… …   Deutsch Wikipedia

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”