Schiffahrtszeichen

Schiffahrtszeichen

Schiffahrtszeichen dienen zur Kenntlichmachung von Untiefen, Fahrthindernissen, Fahrrinnen oder Einfahrten in Binnengewässern, Flüssen, Kanälen, Hassen, Seen oder an der Kulte. Man unterscheidet schwimmende und feste Zeichen, vom Wasser umgebene und auf dem Festlande als Landmarken errichtete. Viele sind durch künstliche Beleuchtung nachts (Leuchttürme, Feuerschiffe, Leuchtbogen) oder durch künstliche Schallsignale (Glockenbojen, Heulbojen) im Nebel bemerkbar.

[640] Die Schiffahrtszeichen reichen bis ins graue Altertum zurück. Durch reichsgesetzliche und landesherrliche Bestimmungen sind sie in neuerer Zeit, seit etwa 20 Jahren, durch die Tonnen- und Bakenämter genau geregelt. Schwimmende Zeichen sind durch Anker oder schwere Steinblöcke mit Kette verankert. Manche werden im Winter wegen Eisgang eingezogen. Alle diesbezüglichen Aenderungen werden stets amtlich bekanntgegeben. Die Unterschiede in den Schiffahrtszeichen bewirkt man meistens durch die Form, seltener durch Farbe, da die Form besser auszumachen (seemännischer Ausdruck für erkennen) ist als die Farbe, die bei gewissen Beleuchtungseffekten der Sonne auf das Wasser gänzlich verschwindet. Man unterscheidet der Form nach Baken, Bakentonnen, Spierentonnen, Spitztonnen, stumpfe und Kugeltonnen und Pricken. Von See kommend sind rechts (Steuerbord) Spierentonnen, das sind Tonnen mit hoch aus dem Wasser ragenden Spieren (Mast oder Stange mit den verschiedensten Toppzeichen) und links (Backbord) spitze, kugelförmig aus dem Wasser ragende Tonnen ausgelegt. Die neuesten Schiffahrtszeichen tragen Nummern und Buchstaben, außerdem sind die Tonnen, von See kommend, an Steuerbord rot, an Backbord schwarz. (Vgl. Internationales Signalbuch, Segelanweisung für die Nord- und Ostsee.)

Schütte.


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