Packwerk

Packwerk

Packwerk besteht aus mehreren übereinander geschichteten Lagen a (Fig. 1) von Faschinen, deren jede mit Würsten oder Wippen b (s. Wurst) belegt und mit Beschwerungsmaterial c überschüttet wird. Die Würste werden mittels Heftpfählen d, die je nach Sachlage auch Spreut- oder Buhnenpfähle heißen, in Entfernungen von 0,3–1 m auf die unteren Schichten festgenagelt, und zwar sind diese Pfähle wegen festeren Haltens gewöhnlich abwechselnd von der einen und andern Seite schräg eingetrieben. Das Beschwerungsmaterial (Kies, Sand oder fette, tonige Erde) wird jedesmal behufs Eindringens in die Zwischenräume der Faschinen und behufs Komprimierens des Bauwerks mit schweren Handrammen festgestampft. Die Schichtung solchen Packwerks soll nicht wesentlich von der Horizontalen abweichen.

Es dient hauptsächlich (vgl. Fig. 1) zum Ausbau von Uferabbrüchen, zur Bildung von niedrigen Uferdämmen und von Böschungsfüßen bei Uferversicherungen. Zu letzterem Zwecke wird an der mittleren Oder vielfach das Packwerk insofern nach Art der Sinkstücke (s.d.) hergestellt, daß je ein Wurstrost zu unterst und zu oberst gelegt und diese beiden mittels Luntleinen fest miteinander verbunden werden. Für Bühnen und Parallelwerke, die in tieferes Wasser hineinreichen, ist hingegen der Packwerksbau mittels schwimmender Lagen oder Schwimmlagen (der Couchenbau) am Platze. Hierbei beginnt die Arbeit am Ufer, z.B. an der Wurzel der Bühne, wo bis zum Niederwasserspiegel vorerst ein Graben, der Wurzeleinschnitt, die sogenannte Buhnenkammer a (Fig. 2), ausgehoben wird. Darin führt man die erste oder Fundamentlage aus. Hierzu wird, am landseitigen Ende des Wurzeleinschnitts beginnend, über dessen ganze Breite die erste Reihe a' von gewöhnlichen Faschinen dicht nebeneinander, in der Richtung der Längsachse des künftigen Packwerks, mit den Wipfelenden stets dem Flusse zugekehrt, gelegt. Darüber kommt die zweite analoge Faschinenreihe, welche die erste auf etwa drei Viertel der Faschinenlänge, vom Wipfelende weg, überdeckt; in gleicher Weise sind die folgenden Reihen b angeordnet. Am Uferrande werden die äußeren Faschinen c, c' bereits radial nach außen verlegt; die hierauf folgenden Reihen d sind schon auf dem Wasser schwimmend und werden stets gegen den Fluß hin breiter gemacht, so daß später die Seitenlinien m n und m' n' in die Böschungen (Dossierungen), z.B. der Bühne, fallen können. Bei dieser ganzen unteren Faschinenschicht von a' bis n'' (vgl. Fig. 2, Aufriß) sind nach oben nur die Stammenden sichtbar, und sie heißt Vorlage oder Ausschußlage, weil sie nach vorne, vom Lande gegen das Wasser fortschreitend, hergestellt wird. Ueber der Vorlage erfolgt nun die Ausführung der Rücklage ee, indem vom Bühnen- oder Kribbmeister die ersten Faschinen hierzu an der stromauf gelegenen Ecke n (vgl. Fig. 2, Grundriß) ausgeworfen werden, woran sich die ganze erste Reihe n n' der Rücklage anschließt. Die nächsten Faschinenreihen sind je etwas gegen das Ufer hin zurückgesetzt, so daß also die Rücklage, nach und nach rückwärts schreitend, vollendet wird und nun nach oben nur die Wipfelenden sichtbar erscheinen. Jetzt wird behufs fester Verbindung sowohl miteinander als mit dem Ufergraben der bisher losen Faschinenschichten die Bewurstung vorgenommen. Vorerst legt man knapp beisammen zwei Randwürste ff; die einen Enden f' derselben sind in der Buhnenkammer schräg geführt, damit hier die ganze Reihe parallel liegender Faschinen überquert wird. Durch diese Würste werden nun in rund 0,6 m Entfernung etwa 1,3 m lange Buhnenpfähle mit dem Schlägel hindurchgeschlagen, und zwar in etwas schräger Richtung, abwechselnd nach rechts und links, von der Richtung der Wurst, so daß diese nicht über den[792] noch um 0,2 m hervorragenden Pfahlkopf nach oben abgleiten könne. In der nämlichen Weise werden, außen je rund 0,75 m voneinander entfernt, die übrigen Würfle auf der Schwimmlage und die Querwürste f'' im Wurzeleinschnitt gelegt und angepfählt. Nachher bringt man auf die fertig befestigte Rücklage das Beschwerungsmaterial auf, und zwar in dem Wurzeleinschnitt so hoch, daß auch die Buhnenpfähle bedeckt werden, auf der Schwimmlage anfangs nur noch die Würste bedeckend und dann gegen den äußeren Rand noch dünner ausgebreitet. Durch diese Belastung soll die schwimmende Lage etwa bis zur halben Dicke ins Wasser einsinken. Im Einschnitte und so weit als möglich von der Wurzel weg findet nun ein Festrammen des aufgeschütteten Materials statt. Dies Ganze (die Vorlage, Rücklage, Bewurstung und Beschwerung zusammen) bildet eine vollständige Packwerkslage. Diese erreicht sonach im festaufliegenden Teil eine Dicke von 0,6–1 m, im schwimmenden aber eine solche von 1–1,5 m. Für die auf die erste kommende und in gleicher Weise zusammengesetzte Packwerkslage wird mit der Vorlage an der stromaufwärts gelegenen Ecke n (Fig. 2) der ersten fertigen Schwimmlage begonnen und die Vorlage dann so weit in den Fluß fortgesetzt, als es die Wassertiefe erfordert und die Strömung zuläßt; die Rücklage hierauf, so wie die frühere gebildet, wird dann bis zur Mitte des Wurzeleinschnitts zurückgeführt. Die dritte und die folgenden, ebenso hergestellten Packwerkslagen g g' (Fig. 3) schließen sich dann, wie aus der Zeichnung ersichtlich, an. Infolge der fortgesetzten Belastung beim weiteren Ausbau des Packwerks biegen sich die einzelnen Lagen um ihren oberen festen Rand nach abwärts, so daß deren untere Wipfelenden sich auf die Flußsohle legen. Die sich hieraus ergebende Neigung g g' soll nicht steiler als 1 : 2 sein, weil sonst das Beschwerungsmaterial eher abrutschen könnte; bei geringen Wassertiefen und sanft abfallendem Flußboden kann die Neigung der Lagen auch flacher (bis 1 : 5) werden. Aus der angenommenen Neigung, z.B. 1 : x, und der Wassertiefe g' h = Z über dem künftigen Fußpunkte g' der Lage ergibt sich die Länge g h' = x · Z, bis auf welche die zugehörige Ausschußlage vorzubauen ist; die Erbreiterungen ik und i' k' sind gleich der Wassertiefe Z unter k bezw. k' unter der Voraussetzung, daß, wie gewöhnlich, die Seitenböschungen des Packwerks einfüßig (1 : 1) seien; hierbei ist i i' gleich der Kronenstärke des Baues. Zur Sicherung des Untergrundes und namentlich des Buhnenkopfes wendete man früher allgemein Senklagen l l (Fig. 3) an. Diese ist gleichsam eine lange Fortsetzung der letzten oder einer der früheren Packwerkslagen, ist in gleicher Weise, nur etwas dünner, hergestellt und wird durch aufgeworfene, schwere, vom Flusse nicht wegschwemmbare Steine versenkt; mit solchen Steinen muß jedenfalls die letzte, den Buhnenkopf bildende und der Strömung direkt ausgesetzte Packwerkslage beschwert und versichert werden. Zur Deckung der Sohle unter und vor dem Packwerke sind bei heftigerer Geschwindigkeit Senkfaschinen (s.d.) und Sinkstücke (s.d.) vorteilhafter. Hierdurch erreicht man zugleich eine Erhöhung der Sohle unter dem Bau und infolgedessen eine leichtere Ausführung des Packwerks.

Als Unregelmäßigkeiten gegenüber der obenbeschriebenen Ausführungsweise sind zu bemerken: 1. Die Pülvlagen, das sind Packwerkslagen p (Fig. 3), die außen bezw. unten in der Rücklage durch eng übereinander geworfene Faschinen beträchtlich dicker hergestellt werden als oben im Anschluß an den festen Teil; sie werden an Stellen verwendet, wo die Sohle steiler abfällt, um so die Oberseite der versenkten Lage doch noch in der gewünschten flacheren Neigung zu erhalten. Die letzte, den Buhnenkopf abschließende Lage ist behufs Erzielung einer flachen Kopfböschung von mindestens 1 : 3 zumeist auch als Pülvlage ausgebildet. 2. Zu gleichem Zwecke wie 1., aber minder vorteilhaft, dienen die halben Lagen, die keilförmig die untere Verdickung bilden und nicht bis zum oberen Rand reichen. 3. Bei starker Strömung wird auch schon die Vorlage mit Würsten, die bis zum festen Teil zurückgeführt sind, belegt, bepfählt und so festgehalten; in gleichem Falle nimmt man 4. auch Schwimmbäume zu Hilfe, die, an einem verankerten Tau befestigt, zum vorläufigen Tragen und so zur Sicherung der frei ausragenden Schwimmlage dienen. Manchmal legt man in der Vorlage einige Faschinen mit dem Stammende schräg flußabwärts, gegen die frühere Randwurst sich stützend, damit sie so als Streben gegen die Gewalt der Strömung für die in gewöhnlicher Weise gelegten, mit ihnen verknüpften Faschinen wirken.

Hat der fertige Packwerksbau während eines Jahres seine Setzung, die ein Achtel bis ein Zwölftel seiner ursprünglichen Höhe beträgt, durchgemacht und wenigstens ein Hochwasser überdauert, dann findet die Abdeckung desselben durch die Kronlage q statt. Diese wird nur als Rücklage, am Kopfe beginnend, hergestellt, und zwar bei Bühnen mit einer Ansteigung von einem Dreißigstel bis zu einem Hundertstel zur Wurzel hin; an den Längsrändern legt man allenfalls etwas kürzere Faschinen normal zur Längsrichtung. Das Befestigen derselben Lage geschieht durch gehörige, tief angepfählte Längs- und Querwürste, und darüber kommt noch Beschwerungsmaterial. Die schließlich nötige Sicherung der Krone des Packwerksbaues geschieht entweder durch Steinbeschüttung oder besser Steinpflasterung, wie in Fig. 1, oder durch auswachsfähiges Strauchwerk in Form einer Spreutlage (s.d.) oder einer Rauhwehr; in letzterem Falle darf die Krone höchstens 0,6 m über dem Sommermittelwasser liegen, damit die Pflanzung dann genügend Feuchtigkeit erhalte. Einfache amerikanische Packwerke s. [5].


Literatur: [1] Schack, Anleitung zur Ausführung und Veranschlagung der Faschinenbauten, Berlin 1885. – [2] Schrader, Der Fluß- und Strombau, Weimar 1887. – [3] Hagen, Wasserbaukunst, Berlin 1873, 2. Teil, Bd. 2, S. 126. – [4] Franzius, Der Wasserbau, 3. Aufl., 2. Abt., 1. Hälfte,[793] Leipzig 1897. – [5] Roloff, Nordamerikan. Wasserbauwesen, Tafel 2, 5, Berlin 1895. – [6] Handbuch der Ingenieurwissenschaften, 3. Teil, Bd. 6, Flußbau S. 185 ff., Leipzig 1907.


Fig. 1., Fig. 2.
Fig. 1., Fig. 2.
Fig. 3.
Fig. 3.

http://www.zeno.org/Lueger-1904.

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