Normen [3]

Normen [3]

Normen, soweit sie vom N D I [1] bis September 1919 fertiggestellt worden sind, werden hier im wesentlichen wiedergegeben.

Zeichnungen (D I Norm 5) erhalten folgende Blattgrößen in Millimeter:


Normen [3]

Normen [3]

Die Blattgrößen gelten für alle Arten von technischen Zeichnungen. Die Blätter sind in der nebenstehend gezeichneten Lage zu verwenden. Gegenstände, die im Verhältnis zu ihrer Breite sehr hoch sind, können so aufgezeichnet werden, daß die Zeichnung hochstehend (kurze Seite unten) gelesen werden kann; diese Blattlage kann bei kleinen Zeichnungen, z.B. bei Normblättern, Briefanlagen u.a.m., zur Regel werden. Soll bei den kleineren Zeichnungen ein Heftrand vorgesehen werden, so ist der linke Rand von 5 auf 25 mm zu verbreitern. Als Papierrollenbreiten gelten die Maße 1000 und 500 sowie 1400 und 700 mm. Als Maßstäbe sind zu benutzen:


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Alle Gegenstände sind maßstäblich darzustellen, Abweichungen sind durch Unterstreichen der Maßzahlen kenntlich zu machen. Der Maßstab der Zeichnung ist im Schriftfeld anzugeben, alle hiervon abweichenden Maßstäbe sind daneben in kleinerer Schrift aufzuführen und bei den zugehörigen Darstellungen zu wiederholen. Die Stammpausen sind in schwarzen Linien und in schwarzer Schrift auszuführen, sie müssen in jeder Beziehung so vollständig sein, daß in den Vervielfältigungen (Blaupausen, Weißpausen, Drucken u.s.w.) besondere Farben entbehrt werden können. Ausnahmen sind nur zur Angabe von Farbanstrichen und für Zeichnungen, die in einer Farbe nicht klar und übersichtlich wirken, zulässig.

[483] Linien (D I Norm 15) erhalten Strichstärken von 1,2, 1, 0,8, 0,6, 0,4, 0,3, 0,2, 0,1 mm. Im Stärkenverhältnis der Liniengruppen sind zu verwenden: Vollinien 1. für sichtbare Kanten und Umrisse, und zwar 1,2 bis 0,3 mm stark; sie sind (besonders bei Werkzeichnungen) so stark auszuziehen, wie es die Größe oder die Art der Zeichnung zuläßt, und zwar einheitlich bei allen im gleichen Maßstab gezeichneten Darstellungen eines Gegenstandes; 2. für die Umrisse benachbarter Teile zur Andeutung des Zusammenhanges, für Grenzstellungen bei Hebeln, Kolben, Griffen u.s.w. und bei Ansichten zur Angabe von Querschnitten, die in die Zeichenfläche gedreht sind, z.B. von Armquerschnitten bei Rädern, und zwar in der Stärke der Strichpunktlinien; 3. als Maß- und Maßhilfslinien in der Stärke der untersten Linien der Gruppen; 4. zum Schraffieren von Schnittflächen in der Stärke der Maßlinien. Strichlinien 5. für unsichtbare (verdeckte) Kanten und Umrisse. Die Striche sind nicht zu kurz zu ziehen, ihre Länge hängt von der Gesamtlänge der zu strichelnden Linie ab; 6. bei Sinnbildern, z.B. für Kernlinien bei Schrauben (s. D I Norm 27) und für Grundkreise bei Zahnrädern (s. DI Norm 37). Strichpunktlinien 7. für Mittellinien, und zwar etwas stärker als die Maßlinien; 8. für Sinnbilder, z.B. für Teilkreise bei Zahnrädern (s. D I Norm 37); 9. für Bearbeitungszugaben, z.B. bei Schmiedestücken; 10. für Teile, die vor dem dargestellten Gegenstand liegen; 11. zur Angabe von Schnittebenen; hierbei sind die Striche etwas stärker als die sichtbaren Kanten auszuziehen; bei den unter 9., 10. und 11. aufgeführten Linien sind die Striche kürzer als bei den Mittellinien zu halten. Freihandlinien 12. für Sprengfugen und für Bruchkanten bei Metallen, Isolierstoffen, Steinen u.a.m. als Linien mit schwachen Krümmungen in der Stärke der Strichlinien; ebenso für Bruchkanten bei Holz als Zickzacklinien in der Stärke der Mittellinien; 13. für Holzquerschnitte und für Holzoberflächen zur Kennzeichnung von Hirnholz und Langholz in der Stärke der Maßlinien.


Normen [3]

Schräge Blockschrift (DI Norm 16 Bl. 1 und 16 Bl. 2) erhält 2,5, 3,5, 5, 7, 10, 14 oder 20 mm Höhe der großen Buchstaben und Ziffern. Die Höhe der kleinen Buchstaben beträgt 2/3 der großen. Die Schrift ist um 75° gegen die Wagrechte geneigt, die Stärke beträgt 1/8 der Schrifthöhe. Die 2,5 und die 3,5 mm hohe Schrift sind von Hand zu schreiben, die übrigen Schriften können mittels handelsüblicher Schablonen hergestellt werden. Als Zeilenabstand gilt das 1,4fache der Höhe der großen Buchstaben.

Anordnung der Ansichten und Schnitte (D I Norm 6). Die Gegenstände sind im allgemeinen in der Gebrauchslage zu zeichnen, d.h. stehende sollen nicht liegend und liegende nicht stehend dargestellt werden. In Teilzeichnungen kann bei Gegenständen, die in senkrechter oder wagrechter Achslage verwendet werden, wie Schrauben, Lager, Zahnräder, Bolzen u.s.w., von dieser Regel abgewichen werden. Teile mit schräg im Räume liegenden Achsen sind in Einzeldarstellungen so anzuordnen, daß die Achsen wagrecht oder senkrecht gerichtet sind,[484] wenn nicht besondere Gründe für die Beibehaltung der schrägen Achslage sprechen. Die einmal gewählte Blattlage (lange oder kurze Blattkante unten) ist beim Aufzeichnen weiterer Teile beizubehalten (vgl. Blattgrößen D I Norm 5). Für die Anordnung der Draufsicht (Grundriß), der Untersicht, der Seitenansichten und der Rückansicht gilt die Regel, daß jeder Gegenstand nach den durch Bild 1 und 2 festgelegten Grundsätzen umzulegen und abzubilden ist. Ist es nötig oder gerechtfertigt, hiervon abzuweichen, wie es bei Zeichnungsänderungen mit Nachträgen wegen Platzmangel (Bild 3) oder bei Gegenständen mit schrägen Flächen (Dachbinder u.a.m.) oder bei sehr langen Körpern vorkommen kann, so ist die Sehrichtung durch einen Pfeil mit großem Buchstaben anzugeben (Bild 3 oder z.B. Schnitt AB, gesehen in Richtung C). Im allgemeinen ist für die Darstellung die Hauptansicht (Aufriß, Vorderansicht), die Draufsicht und die Seitenansicht zu wählen (Bild 4). Es können eine oder die beiden letztgenannten Ansichten weggelassen werden, wenn der Gegenstand durch zwei Ansichten oder durch die Hauptansicht ausreichend festgelegt ist. Bei Bild 5 dürfen Draufsicht und Seitenansicht nicht fehlen. Um eine weitere Ansicht oder einen Schnitt zu sparen, können in die Darstellungen einfache zeichnerische Angaben aus einer zur Zeichenfläche senkrechten Ebene in seinen Linien eingetragen werden, z.B. Armquerschnitte (Bild 6), Lochkreise (Bild 8), Flanschformen u.s.w. Als Hauptansicht ist diejenige (der Schnitt) zu wählen, die beim Beschauen des Gegenstandes in wagrechter Richtung an Form und Abmessungen möglichst viel ausdrückt (Bild 6, Schnitt links), oder die eine vorteilhafte Lage der Draufsicht oder der Seitenansicht für die Ausnutzung des Zeichenraumes ergibt, wie dies für die linke Ansicht in Bild 7 zutrifft. Es ist vorzuziehen, Gegenstände um schräglaufende Kanten umzulegen (Schnitt in Bild 8), wenn hierdurch ungünstige Verkürzungen der Darstellung vermieden werden.

Sinnbilder für Schrauben geben die Bilder 1–10 (D I Norm 27). Die Bilder 1 und 2 sind Sinnbilder für das Bolzen- und das Muttergewinde aller Gewindearten. Muß die Gewindeform besonders dargestellt werden, so kann dies nach Bild 3 oder vergrößert neben dem Bolzen geschehen. Bild 4 gilt für den Bolzen im Muttergewinde bei Schnittdarstellungen. Der Bohrerkegel ist mit dem 30°-Winkel von den Kernlochlinien ausgehend zu ziehen. Nach Bild 5 ist das im Schnitt dargestellte Rohr (Bolzen) in der geschnittenen Muffe (Mutter) so zu zeichnen, als wenn es allein vorhanden wäre; das (Forts. S. 485 unten.)

[485] Zylinderstifte(D I Norm 7) erhalten diejenigen Durchmesser d und Längen l in Millimetern, für die hier (nach D I Norm 8) die Gewichte in Kilogramm für je 1000 Stück angegeben sind, berechnet für ein Gewicht des Werkstoffes von 7,8 kg/cdm. Muttergewinde erscheint nur dort, wo es durch den Bolzen nicht verdeckt wird. In Bild 6 sind die Halbmesser für die als Kreise gezeichneten Fasenlinien an Mutter und Kopf einer Paßschraube eingetragen. Der Halbmesser r kann an der senkrechten Außenkante der Mutter abgenommen werden, wenn die große Fasenlinie mit dieser Kante zum Schnitt gebracht wird. Das Maß e ist dem Normblatt für Muttern zu entnehmen, die Muttern und Schraubenköpfe sind auch im übrigen maßstäblich zu zeichnen. Wo irgend angängig, ist jedoch die vereinfachte Darstellung der Schrauben nach Bild 7 und 8 zu wählen. Bild 9 zeigt Sinnbilder für sehr kleine Schrauben und Muttern; die Schraube in der Mitte Stellt eine Kreuzlochschraube dar. Sinnbilder für Holzschrauben, von denen das linke im allgemeinen den Vorzug verdient, bietet Bild 10. Die Schräge der Gewindelinien im rechten Bild soll der Steigung in der Mitte der Gewindelänge entsprechen.


Normen [3]

Normen [3]

Für Passungen bestehen folgende Grundbegriffe für Einheitsbohrung und für Einheitswelle (D I Norm 17, Bl. 1 und 2, Forts. steht noch aus).

Passung bezeichnet allgemein das körperliche Verhältnis zweier zusammengefügter Teile, gekennzeichnet durch das Spiel bezw. Uebermaß. Spiel (S) ist der freie Raum zwischen Bohrung und Welle. Uebermaß (U) ist das Maß, um das die einzuführende Welle größer ist als die Bohrung. Größtmaß (G) und Kleinstmaß (K) sind die Grenzmaße, zwischen denen das ausgeführte Maß eines Werkstückes liegen muß. Toleranz (T) ist der Unterschied zwischen dem größtzulässigen Maß (Größtmaß) und dem kleinstzulässigen Maß (Kleinstmaß) eines Werkstückes. Kleinstes Spiel (KS) ist der Unterschied zwischen Kleinstmaß der Bohrung und Größtmaß der Welle. Größtes Spiel (GS) ist der Unterschied zwischen Größtmaß der Bohrung und Kleinstmaß der Welle. Kleinstes Uebermaß (KU) ist der Unterschied zwischen Kleinstmaß der Welle und Größtmaß der Bohrung. Größtes Uebermaß (GU) ist der Unterschied zwischen Größtmaß der Welle und Kleinstmaß der Bohrung. Nennmaß (N) ist das Maß, welches die Größe der Stücke kennzeichnet. Abmaß ist das Maß, um das ein Stück vom Nennmaß abweicht, und zwar ergibt das Obere Abmaß (OA), zum Nennmaß hinzugezählt bezw. vom Nennmaß abgezogen, das Größtmaß, das Untere Abmaß (UA), zum Nennmaß hinzugezählt bezw. vom Nennmaß abgezogen, das Kleinstmaß. (Forts. S. 486 unten.)

[486] Kegelstifte (D I Norm 1) mit dem kleineren Enddurchmesser d und einem um 1/50 der Länge größeren Enddurchmesser haben (nach D I Norm 2) folgende Gewichte in kg/1000 Stück:


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Sitz ist eine Passung, gekennzeichnet durch das kleinste und größte Spiel oder das größte Spiel und größte Uebermaß oder das kleinste Spiel und größte Uebermaß.

Gütegrade sind Bearbeitungsgrade, nach denen die Feinheit von Passungen abgestuft ist. Es werden unterschieden: Edelpassung, Feinpassung, Schlichtpassung, Grobpassung.

Kennzeichnend für die Einheitsbohrung ist: die Bohrung wird innerhalb der einzelnen Gütegrade gleich gehalten, d.h. die Abmaße der Bohrung bleiben für alle Sitze dieselben, während die Abmaße der Welle nach der Art des Sitzes verschieden ausgeführt werden. Das untere Abmaß der Bohrung ist Null, also Nullinie untere Begrenzung der Bohrungsabmaße.

Wellen, auf denen verschiedene Sitze vorkommen, müssen abgesetzt sein.

Kennzeichnend für die Einheitswelle ist: Die Welle wird innerhalb der einzelnen Gütegrade gleich gehalten, d.h. die Abmaße der Welle bleiben für alle Sitze dieselben, während die Abmaße der Bohrung nach der Art des Sitzes verschieden ausgeführt werden. Das obere Abmaß der Welle ist Null, also Nullinie obere Begrenzungslinie der Wellenabmaße. Wellen, auf denen verschiedene Sitze vorkommen, können glatt oder abgesetzt sein.

Als Normaldurchmesser (D I Norm 3) für Verwendung lagerhaltiger Werkzeuge gelten folgende Maße: von 1 bis 5 um je 0,5 mm steigend, von 5 bis 28 um 1 mm, weiter: 30, 32, 33, 34, 35, 36, 38, 40, 42, 44, 45, 46, 48, von 50 bis 100 in Abstufungen wie 50, 52, 55, 58, von 100 bis 200 um 5 mm, von 200 bis 500 um 10 mm steigend. Sind bei Durchmessern über 100 mm Zwischenmaße unvermeidlich, so sollen sie wie bei den kleineren Durchmessern in den Abstufungen 2, 5 und 8 mm gewählt werden.

Die Durchmesser für Transmissionswellen (D I Norm 114) steigen von 25 bis 60 um je 5 mm, von 60 bis 110 um 10, dann auf 125 und von 140 bis 500 um je 20 mm.

[487] Kegelreibahlen (D I Norm 9) für Stiftlöcher zu den Kegelstiften.


Normen [3]

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Beispiel für die Bezeichnung: Kegelreibahle 2,5 D I Norm 9.

Vierkante für Werkzeuge (D I Norm 10).


Normen [3]

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Liegt der Halsdurchmesser nicht durch die Art des Werkzeuges (Gewindebohrer, Reibahle u.s.w.) fest, so ist er in die Nähe des Größtwertes der Halsdurchmesserstufe zu bringen. Das Maß l bezieht sich nur auf Vierkante an Gewindebohrern, Reibahlen u.s.w. Die Länge der Vierkante an Bewegungsspindeln von Werkzeugmaschinen ist zweckentsprechend zu wählen.


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[488] Whitworth-Gewinde nach Original (D I Norm 11) enthält nicht die Gewinde 9/16, 11/16 und 15/16 der Originalreihe. Es besteht Uebereinstimmung mit dem folgenden (D I Norm 12), außer den für den Spielraum im Muttergewinde gültigen Maßen tt, r1, D und Dk.


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Whitworth-Gewinde mit Spitzenspiel (D I Norm 12). Das Muttergewinde erhält am Fuß ein Spiel von 0,05h durch Ausrunden, am Kopf (Kern) ein Spiel von 0,074h durch Abflachen.

Die eingeklammerten Gewinde sind möglichst nicht zu verwenden. Die Tabellenwerte sind berechnet mit dem von England gesetzlich festgelegten Wert von 25,40 mm für 1 Zoll bei 162/3° Bezugstemperatur. Bei Verwendung von Meßwerkzeugen mit einer Bezugstemperatur von 20° (D I Norm 102) sind die Zollwerte der Tabelle mit 25,401 zu multiplizieren.


Normen [3]

Maße in Millimetern.

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[489] Metrisches Gewinde von 1 bis 10 mm Durchmesser (D I Norm 13) überdeckt sich von 6 bis 10 mm mit der Aufstellung über metrisches Gewinde von 6 bis 150 mm Durchmesser (D I Norm 14).

Die Gewinde unter 6 und über 80 mm sind die deutsche Fortsetzung des 1898 in Zürich für den Bereich von 6 bis 80 mm Durchmesser festgelegten internationalen Systems (S I). Für den Spielraum a ist in der Tabelle der Wert 0,045 h, ~ t : 19 zugrunde gelegt als Mittelwert der in Zürich festgelegten Grenzwerte t : 16 und t : 24. Diesem Mittelwert von a entspricht auch der Wert der Rundung r in der Tabelle. Die eingeklammerten Gewinde sind möglichst nicht zu verwenden.


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Maße in Millimetern.

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[490] Wandarme für Transmissionsstehlager (D I Norm 117).


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Beispiel für die Bezeichnung eines Wandarmes von 300 bis 400 mm Ausladung für 55 mm Wellendurchmesser: Wandarm 55 × 300/400 D I N 117.


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Literatur: [1] Der Normenausschuß der Deutschen Industrie, Berlin NW 7, Sommerstr. 4a, gibt Normblätter mit den ausführlich bearbeiteten Normen heraus, deren Nachdruck seiner Genehmigung bedarf. Jedes Blatt (D I Norm 4) von 320 mm Höhe und 230 mm Breite kostet: auf weißem Papier 50 Normen [3]., auf Pauspapier 2 ℳ, außer Packung und Porto.

G. Lindner.

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http://www.zeno.org/Lueger-1904.

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