Leuchtfeuer

Leuchtfeuer

Leuchtfeuer. Die Benutzung der Leuchtfeuer ist so alt wie die Schiffahrt selbst. In früheren Zeiten behalf man sich mit dem Anzünden von Feuern an bestimmten, als wichtig erkannten Punkten bei Beginn der Dunkelheit. Später verwendete man Lampen und Refraktoren, die sich in ihrer Konstruktion allmählich so vervollkommnet haben, daß sie zu den sinnreichsten Erzeugnissen der Mechanik und Optik gehören.

Soweit nicht Elektrizität in Betracht kommt, von der man jedoch neuerdings wieder abgegangen ist, da die allein benutzbaren Kohlenstifte plötzliche Lichtunterbrechungen nicht ausschließen, dient als Lichtquelle ein gutes vegetabilisches Oel, wie Rüböl, Kolza, Olivenöl u.s.w., natürlich von reinster Beschaffenheit, oder Preßgas. Die Lampen – Argandlampen mit bis zu sechs konzentrischen Dochten, denen das Oel durch ein Uhrwerk zugeführt wird – sind von einem System von Linsen und Prismen umgeben (Zonenlinsen), die so geschliffen sind, daß sie alle Lichtstrahlen in horizontalen Linien zurückwerfen, wodurch ihr Schein konzentrierter und heller wird (katadioptrische Apparate). Auch verwendet man zur Strahlenbrechung und -sammlung Parabel- oder sphärische Spiegel, in deren Brennpunkt die Lampe steht. Diese Spiegel sind für Leuchtfeuer erster Ordnung aber nicht genügend.

Die Leuchtfeuer, welche in Feuertürmen, an Stangen, auf Feuerschiffen und auch in Gasbojen untergebracht werden, brennen in letzteren ununterbrochen, sonst von Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang und hatten ursprünglich einen doppelten Zweck. Sie dienten den Schiffern entweder zur Warnung vor gefährlichen Kulten, Klippen u. dergl. oder aber als Wegweiser, um in die Häfen einlaufen zu können. Dementsprechend waren auch nur an solchen Orten Leuchtfeuer zu finden.

Mit zunehmender Erfahrung in der Schiffahrt, dem Herausfinden ihr dienlicher Neuerungen ist man allmählich weiter gegangen und hat in allen zivilisierten Ländern den ganzen Küstenstrich mit einer so dichten Kette von Leuchtfeuern versehen, daß das Licht des einen mit demjenigen des benachbarten schon auf größere Entfernung von der Küste gleichzeitig wahrgenommen werden kann, daß sich mit andern Worten die Kreise, welche mit dem Radius der Sichtweite um den Aufstellungsort des Leuchtfeuers als Zentrum geschlagen sind, bei benachbarten Feuern nicht an der Küste selbst, sondern weiter draußen in See schneiden (s. die Figur). Hierdurch ist nicht nur eine vollkommene Beleuchtung der ganzen Küste und damit eine Verminderung der Strandungsgefahr, sondern auch die Möglichkeit erreicht, während der Fahrt durch Kreuzpeilung zweier Feuer den Ort des Schiffes auf See häufiger bestimmen, d.h. auf der Karte festlegen und danach die Navigierung einrichten zu können. Außerdem versah man nicht nur die Einfahrt zu den Häfen, sondern auch diese selbst im Innern mit Leuchtfeuern zur Erleichterung der An- und Einsegelung (Hafenfeuer, Leitfeuer, Richtfeuer, Quermarkenfeuer). Die Folge davon war, daß man nicht mehr – wie früher – nur feste Feuer verwenden konnte, sondern – um verhängnisvollen Verwechslungen vorzubeugen – darauf bedacht sein mußte, Abarten herauszufinden, die sich naturgemäß nur auf das gezeigte Licht zu erstrecken, dabei aber so vielerlei Unterschiede aufzuweisen hatten, daß eine und dieselbe Lichtart sich, wenn überhaupt, an einer längeren Küste nur in großen Abständen wiederholte. Es lag am nächsten, einmal die Farbenunterschiede für diesen Zweck heranzuziehen, jedoch konnte man nur »Weiß« und »Rot« sowie bei Leuchtfeuern, die nur kurze Sichtweite erfordern, »Grün« gebrauchen, da die andern Farben ebenso wie auf große Entfernungen das »Grüne« sich von dem »Weiß« nicht oder doch nur schwer unterscheiden lassen. – Man verwendet daher rotes und grünes Licht hauptsächlich zu Hafenfeuern, zuweilen auch ersteres auf Feuerschiffen, während weißes Licht und stellenweise auch rotes zur Beleuchtung der Küste benutzt wird.

Ein andrer Ausweg, der viel praktischer war, weil er die zahlreichsten und größtmöglichsten Unterschiede gestattete, fand sich in der Anordnung eines um das eigentliche Licht des Leuchtfeuers durch ein Uhrwerk gedrehten, mit Schlitzen versehenen Schirmes, welcher jenes auf[145] längere oder kürzere Zeit verdunkelt. Je nachdem man die Schlitze mit Linsen bezw. Prismen größerer oder geringerer Krümmung versieht, erreicht man Lichtblitze von gleichmäßiger Stärke oder Blinke, die zu- und abnehmende Lichtstärke aufweisen.

In der beliebigen Veränderung der Zahl und Dauer der Lichtblitze bezw. -blinke einerseits und der zwischen ihnen liegenden Dunkelpausen anderseits hat man ein Mittel an der Hand, dem Lichte der Leuchtfeuer alle möglichen Abarten zu geben, so daß jedes Feuer an seiner Eigenart sofort als ein ganz bestimmtes, an der und der Stelle befindliches erkannt werden kann. Durch Einschaltung farbiger Gläser kann man anderseits bei ein und demselben Leuchtfeuer die Lichtfarbe wechseln. Auf diesen Prinzipien beruhen heutzutage alle Leuchtfeuerkonstruktionen. Der bekannteste Apparat in dieser Hinsicht ist der Fresnelsche.

Man unterscheidet bei den Leuchtfeuern: 1. Nach der Lichtquelle: Feuer und elektrische Feuer; 2. nach der Farbe des gezeigten Lichtes: weiße, rote und grüne Feuer; 3. nach der Art des gezeigten Lichtes: feste Feuer, feste Feuer mit Blinken, unterbrochene Feuer, Wechselfeuer, Blinkfeuer, Gruppenblinkfeuer, Funkelfeuer, Blitzfeuer, Gruppenblitzfeuer und Mischfeuer (außer diesen offiziellen Bezeichnungen, die in fast allen Ländern die gleichen sind, findet man im Sprachgebrauch auch: Drehfeuer, Doppelfeuer und Gürtelfeuer); 4. nach dem Zweck, welchem sie dienen bezw. ihrem Standort: Küstenfeuer (einfach: Feuer), Hafenfeuer, Leitfeuer, Quermarkenfeuer, Richtfeuer und Brückenfeuer.


Literatur: Die Seefeuer der deutschen Küste; Stevenson, Lighthouse illumination 42; vgl. a. die Literatur unter Leuchtturm und den Katalog von Julius Pintsch, Fabrikation von festen und schwimmenden Seezeichen jeder Größe, Berlin 1900.

von Nießen.

Leuchtfeuer

http://www.zeno.org/Lueger-1904.

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